Die
Auslegung eines Druckschalldämpfers
erfolgt nach den AD-2000 Merkblättern
und der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Eine Konformitätserklärung im
Sinne der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
Anhang VII wird abgegeben. Zum Zeichen der
Übereinstimmung mit dieser Richtlinie
wird das Druckgerät mit einem CE-Kennzeichen
versehen.
Die
entsprechende Dokumentation mit Bescheinigung
der Bau- und erstmaligen Druckprüfung,
Durchstrahlungsprüfprotokoll, Festigkeitsberechnung,
Materialprüfzeugnissen, Prüfprotokollen
der Druckprobe, Prüfprotokollen der
Fertigung, Zeichnungen, Betriebsanleitung
und Konformitätserklärung wird
Ihnen in dreifacher Ausführung zur
Verfügung gestellt. |